Örtliche Bestimmungen für den Fahrbetrieb (ÖBF)

III. Tagebau Haselbach

1. Besonderheiten zur FBV und SOBr

1.1. FBV § 1 (1) Fahrbetrieb auf den Betriebsstellen
Grubenanschlußbahnen (Gemischtspurgleise):
Stellwerksbereich Stw. 6  - 1435 und 900er Spur
Holzplatz Staschwitz - 1435 und 900er Spur
Bunker BF Zechau - 1435 und 900er Spur

Beginn der Gemischtspurgleise:
Bereich Stw. 6 Gleis 22 - Signal U 22 - Weiche 19 über die Gleise 16, 12 und 13 zur großen Tonhalde.
Bereich Holzplatz Staschwitz vor der Gleissperre Gleis 23.
Bereich Bunker Zechau am Grenzzeichen vor der Rangierweiche.

1.2. FBV § 3 (2) --

1.3. FBV § 7 (1) Regelung der Fahrten auf Strossen und Bunkern

1.3.1. Der gesamte Text des Punktes II. 1.3.1. ÖBF Schleenhain gilt vollinhaltlich.

1.3.2. Bremslok zum TVW Rositz - Stw. 7
Die Brems- und Schublok wird angesetzt am Signal Ws/W Gl. 3
Die Brems- und Schublok wird abgesetzt am Signal Fs/F Gl. 3
Die Schublok ist zu kuppeln und zu schlauchen.
Auf dieser Strecke muß das führende Fahrzeug ein Triebfahrzeug sein.

1.3.3. Zufahrt zum Bunker Rositz
Die Bunkereinfahrt liegt in einem Gefälle von 1:28.
Die Zufahrt erfolgt geschoben mit 7-Wagen-Kohlezügen aus dem Gleiswechsel Gleis 2/3 auf Signal Gs/G - Hs/H mit höchstens 5 km/h bis zum Rangiersignal R5, vor der Schutzweiche (W5) im ALK-Bunker. Nach Aufleuchten von Ra 12 fährt der Lokführer bis zur H-Tafel (So 8) vor dem Bunker.
Der Rangierleiter (Bunkerwärter) übernimmt die Kipparbeiten, wobei nur 5-6 Wagen abgekippt werden.

1.4. FBV § 7 (8) Gestörte Verständigung
Der gesamte Text des Punktes II. 1.4. ÖBF Schleenhain gilt vollinhaltlich.

1.5. FBV § 12 (1)
Im Tagebau Haselbach wird in der Regel rechts gefahren. Linksverkehr wird gefahren
auf der Voll- und Leerbahn zwischen Stw. 5 - Stw. 5a
auf der Voll- und Leerbahn ab Tonbrücke Stw. 2 - Stw. 2b

1.6. FBV §13 (8)
Der gesamte Text des Punktes II. 1.6. ÖBF Schleenhain gilt vollinhaltlich.

1.7. FBV § 14 (1)
Der gesamte Text des Punktes II. 1.7. ÖBF Schleenhain gilt vollinhaltlich.

1.8. FBV § 19 (7)
Der gesamte Text des Punktes II. 1.8. ÖBF Schleenhain gilt vollinhaltlich.

1.9. FBV § 26 (2)
Der gesamte Text des Punktes II. 1.9. ÖBF Schleenhain gilt vollinhaltlich.

1.10. FBV § 29 (9) Sicherung von Zügen
Zur Sicherung gegen Abrollen von Zügen ist auf folgenden Strecken (bei Neigungen) der Zug durch Vorlegen von drei Hemmschuhen zu sichern:
Streckenabschnitt zwischen  Stw. 1 u. Stw. 4 (Neigung 1:42)
Streckenabschnitt zwischen  Stw. 2 u. Stw. 5 (Neigung 1:55)
Streckenabschnitt zwischen  Stw. 4 u. Stw. 4a (Neigung 1:44)
(schiefe Ebene)
Streckenabschnitt zwischen Tagesanlage u. Stw. 2 (Neigung 1: 42)
Streckenabschnitt zwischen Stw. 7 u. TVW (Neigung 1:32)
Streckenabschnitt zwischen Stw. 9 u. Bunker Rositz (Neigung 1:28)
Streckenabschnitt zwischen Stw. 23 u. Freie Strecke  (Neigung 1:38)
Die Handbremse des Triebfahrzeuges ist anzuziehen.

1.11. FBV § 30 (2a)
Der gesamte Text des Punktes II. 1.11. ÖBF Schleenhain gilt vollinhaltlich.

1.12. FBV § 32 (4)
Der gesamte Text des Punktes II. 1.12. ÖBF Schleenhain gilt vollinhaltlich.

1.13. FBV § 46 (1)
Regelzuglängen Tgb. Haselbach:
Im Grubenfahrbetrieb   7 Wagenzüge   (100m ohne Lok)  
im Oberabraum 15 Wagenzüge (150 m ohne Lok)
Im Mittelabraum 9 Wagenzüge (100m ohne Lok)
Abweichungen von den Regelzuglängen und Befahren anderer Bereiche werden besonders angewiesen.

1.14. FBV § 48 (3) Bremswagen im Zug
Abraumzüge mit 15 Wagen mindestens 10 Bremswagen
Abraumzüge mit 9 Wagen mindestens 6 Bremswagen
Kohlezüge mit 7 Wagen mindestens 5 Bremswagen
Bei Abweichungen von den Regelzuglängen müssen mindestens 60% der vorhandenen Wagen als Bremswagen angestellt werden. Maßgebende Neigung 1:40 - Ausnahme TVW 1:38 und Bunker Rositz 1:28.

1.15. FBV § 49 (3b)
Für Tgb. Haselbach gilt vollinhaltlich Punkt II. 1.15. ÖBF Tgb. Schleenhain.

1.16. SOBr § 32 (3)
Für Tgb. Haselbach gilt vollinhaltlich Punkt II. 1.16. ÖBF Tgb. Schleenhain.

1.17. SOBr § 92 (5)
Für Tgb. Haselbach gilt vollinhaltlich Punkt II. 1.17. ÖBF Tgb. Scheenhain.


2. Besonderheiten zur Betriebsführung

2.1. Zugfunkanwendung im BKK Regis
Für Tagebau Haselbach gilt vollinhaltlich Punkt II. 2.2. ÖBF Tagebau Schleenhain.

2.2. Belaugen der Züge
Für Tagebau Haselbach gilt vollinhaltlich Punkt II. 2.3. ÖBF Tagebau Schleenhain.
Im Bereich Leerbahn Stw. 5a - 5, Stw. 2b - 2 ist die Laugestation mit doppelten Düsenstöcken zur Verkürzung der Belaugungszeiten ausgerüstet.

2.3. Schalthandlungen im Fahrleitungsnetz
Für Tagebau Haselbach gilt vollinhaltlich Punkt II. 2.4 ÖBF Tagebau Schleenhain.

2.4. Zentrale Sandstation Stw. 10 Tgb. Schleenhain
Für Tagebau Haselbach gilt vollinhaltlich Punkt II. 2.5 ÖBF Tagebau Schleenhain.

2.5. Brikettverladung Stw. 23
Im Bereich Stw. 23 BF Zipsendorf (Z III) befindet sich am Gleis 8 hinter der Handweiche das Brikettbunkergleis zur Abholung von Briketts für den eigenen Winterbedarf. Die Abholung erfolgt mittels 16m³-Abraumwagen durch den Hilfsfahrbetrieb.

2.6. Rettungswesen
Die Alarmierung erfolgt gemäß Alarm- und Meldeordnung - Tel. 115.
Alle Triebfahrzeuge und Stellwerke sind mit Sanitätskästen für die Erste Hilfe ausgerüstet.
Krankenwagen befinden sich auf Stw. 1, 4, 5, 6, 7 und Bereich Phönix Stw. 3, 11 und 23.

2.7. Feuerlöschwesen
Feuernotruf: 112
Ein Feuerlöschzug mit E-Lok ist im Stellwerksbereich Stw. 4 Gleis 7 stationiert. Ein zweiter Feuerlöschzug mit E-Lok und Gerätewagen ist im Bereich Stw. 5 Gleis 5 stationiert.
Ein Feuerlöschwagen ohne Lok ist im Bereich Stw. 23 Gleis 13 stationiert.

2.8. Hilfsfahrbetrieb

2.8.1. Der Hilfsfahrbetrieb Haselbach ist als Rangierbahnhof dem Stw. 12 zugeordnet.
Grenze des Rangierbahnhofes:
Gleis 4 - W5 - Signal S/Ss / Rs 4/R 4
Gleis 33 - W33 - Signal A/As / Rs 33/R 33
Gleis 14 - W15 - Signal T/Ts / R 14s/R14

2.8.2. Ausfahrende Fahrzeuge sind beim Wärter des Stw. 12 fernmündlich bzw. mündlich anzumelden und außer der Zugnummer ist das genaue Fahrziel anzugeben.

2.9. Werkstattbahnhof Haselbach

2.9.1. Die Zufahrt zu den Gleisen des Werkstattbahnhofes erfolgt über Gleis 4, 14 und 33 des Stw. 12. Der Werkstattbahnhof ist Rangierbahnhof.
Im Bereich Stw. 12 befinden sich folgende Rangier- und Abstellgleise:
- Hilfsfahrbetrieb Tagesanlage Gleis 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15
- Wagenkontrollstation Gleis 6, 7 und 8
- Holzplatzgleise Gleis 1, 2 und3
- Magazingleis
- Werkstattgleise
- Gleise zum Diesellokschuppen
- Gleise zur E-Werkstatt
- Heizhausgleis
- Kranbahngleis

2.9.2. Die Zufahrt zur Wagenkontrollstation erfolgt über die W 5, 6, 7 und 8.
Durchfahrten durch die Wagenkontrollstation sind verboten.

2.9.3. Bei Kranarbeiten ist darauf zu achten, daß keine Verwechslung in der Zeichengebung zwischen Anweiser, Kranführer und Diesellokfahrer auftreten können. Sind Signale für den Diesellokführer bestimmt, ist der Kranfahrer davon zu unterrichten.

2.9.4. Gleissperren befinden sich im:
Magazingleis (verschlossen) Schlüssel im Magazin
Werkstatteinfahrtsgleise (verschlossen) Schlüssel beim Werkstattmeister

2.9.5. Die Einfahrt in die Rangier- und Abstellgleise wird als Rangierfahrt durchgeführt. Für geschobene Einheiten ist stets die Zustimmung eines Rangierleiters für die Einfahrt notwendig. Gezogene Zugeinheiten fahren als Rangierfahrt auf Sicht ein. Bei Nebel und unsichtigem Wetter sind alle Ein- und Ausfahrten nur unter Leitung eines Rangierleiters gestattet. Geschobene ausfahrende Einheiten sind stets als begleitete Rangierfahrt auszufahren.

2.10. Ausputzen von Zügen

2.10.1. Im Tgb. Haselbach wird eine Ausputzstelle betrieben.

2.10.2. Im Bereich Stw. 5 befindet sich eine Ausputzstelle für alle Zugeinheiten. Es wird mittels Scharraupe ausgeputzt.
Die Ein- und Ausfahrt erfolgt signalabhängig als Rangierfahrt in Gleis 1.

2.10.3. Die Ein- und Ausfahrt von Ausputzzügen erfolgt in Absprache zwischen Dispatcher und Stellwerker.

2.11. Verzeichnis der maßgebenden Neigungen
- Stw. 3 Staschwitz 1:41
- Stw. 9 Rositz 1:42
- Stw. 4 Grube 1:44
- Stw. 23 Verb.-Bahn 1:40
- TVW Verb.-Bahn 1:38
- Schnaudertalbahn 1:44
- Bunker Rositz 1:28
- Stw. 2 - 5 1:55
- Stw. 12 - 2 1:44
- Übrige Steigungen im Durchschnitt 1:120

2.12. Bremstafeln – Anhängelasten (s. Anlage 3)


3. Betriebsstellen Tagebau Haselbach (Stellwerke)

3.1. Stellwerk 1:
Stw. 1 - 7   zweigleisige freie Strecke
Stw. 1 - 6   eingleisige freie Strecke
Stw. 1 - 2   zweigleisge freie Strecke
Stw. 1 - 12   eingleisige freie Strecke
Stw. 1 - 4   zweigleisige freie Strecke

Sandentnahmestelle:
Zugang von den Gleisen 9 und 10

Kohlewagenreparaturrampe:
Gleis 8 nur für geschobene Züge befahrbar

Besonderheiten bei Falschfahrten:
Aus Richtung Stw. 4 im Gleis 17 einfahrende Züge halten am Wegübergang gegenüber Stw. 1. Weiterfahrt auf mündlichen Auftrag.

Abstellgleise:
Züge im Gleis 18 dürfen nur mit E-Lok abgestellt werden.
Die handbediente Vollschranke am Wegübergang Stw. 1 darf nur nach Zustimmung des Wärters bedient werden.

3.2. Stellwerk 2:
Stw. 2 - 12   angrenzende eingleisige freie Strecke (Tagesanlage)
Stw. 2 - 1   zweigleisige freie Strecke
Stw. 2 - 2b   zweigleisige freie Strecke mit Flaschenhals (Tonbrücke)
Stw. 2 - 5   zweigleisige freie Strecke
Stw. 2 - Baggerstrosse 512/520/1806   freie Strecke

Laugestation:
Die Belaugung der Züge erfolgt im Gleis 11 für Leerzüge aus Richtung Stw. 2b (As 1037).

Sandentnahmestellen: Gleis 4

Abstellgleise: Gleis 4a, 7 und 8 für Pflüge und Rückmaschinen

Reparaturgleis: Gleis 5 für Störungszüge

Besonderheiten bei Falschfahrten:
Aus Richtung Stw. 5 im Gleis 12 Einfahrt auf fernmündlichen Auftrag.

Neigungen:
Streckenabschnitt Stw. 2 - 5 1:55
Streckenabschnitt Stw. 12 - 2 1:40

3.3. Stellwerk 2b:
Stw. 2b - 2   angrenzende zweigleisige freie Strecke
Stw. 2b - As 1037   ab W 8 Strossengleise als freie Strecke

Abstellgleis:
Gleis 5 und 6 für Rückmaschinen und Transport.

3.4. Stellwerk 3a:
Stw. 3a - 5   angrenzende zweigleisige freie Strecke
Stw. 3a - Bagger 1265   angrenzende Strossengleise als freie Strecke

3.5. Stellwerk 4:
Stw. 4 - 1   angrenzende zweigleisige freie Strecke (Neigung 1:42)
Stw. 4 - 5a   angrenzende eingleisige freie Streckemit Gleiswechsel (Neigung 1:46)
Stw. 4 - 4a   angrenzende zweigleisige freie Strecke

Abstellgleis:
Gleis 7 für Feuerlöschzug
Gleis 8 für sonstige Fahrzeuge
Gleis Jugendschacht für Rückmaschinen

Laugestation:
Gleis 13 für Mittelmassenleerzüge

3.6. Stellwerk 4a:
Stw. 4a - 4   angrenzende zweigleisige freie Strecke
Stw. 4a - untere Ebene nach Stw. 4   eingleisige freie Strecken (Neigung 1:45)
Stw. 4a - obere Ebene Bg. 1418, 289   Strossengleise als freie Strecke

Abstellgleise:
Gleis 3 (Stumpfgleis)
Gleis 12 und 14 untere Ebene (Stumpfgleise)

Sandentnahmestellen:
Gleis 17 und 18 untere Ebene

3.7. Stellwerk 5:
Stw. 5 - 2   angrenzende zweigleisige freie Strecke (neigung 1:55)
Stw. 5 - 3a   angrenzende zweigleisige freie Strecke
Stw. 5 - 5a   angrenzende zweigleisige Strecke
Stw. 5 - 6   angrenzende einseitige freie Strecke (Neigung 1:60)

Abstellgleise:
Gleis 8 für Abraumzüge
Gleis 6 Personentransportgleis (W 15 verschlossen)
Gleis 1 Ausputzgleis für Abraumzüge
Gleis 5 Feuerlöschwagen

Laugestation:
Gleis 4 (Strecke Leerbahn) zwischen Stw. 5 und 5a

3.8. Stellwerk 5a:
Stw. 5a - 5   angrenzende zweigleisige freie Strecke
Stw. 5a - 4   angrenzende eingleisige freie Strecke (Neigung 1:45)
Stw. 5a - Wp. 5b   angrenzende zweigleisige freie Strecke
Wp. 5b - As 1064 - Strossengleis - freie Strecke
Stw. 5a - Gleiswechsel As 956   Strossengleise als freie Strecke

3.9. Stellwerk 6:
Stw. 6 - 1   angrenzende eingleisige freie Strecke
Stw. 6 - 5   angrenzende eingleisige freie Strecke
Stw. 6 - Wp. 12   angrenzende eingleisige freie Strecke
Stw. 6 - Tonbunker  
Stw. 6 - As 978   angrenzende Strossengleise - freie Strecke
Stw. 6 - Tonhalde   Normalspur

Ausweichanschlußstelle:
Stw. 6 - Stw. 12 Tgb. Schleenhain - GBMZ

Besonderheiten:
Kreuzung der Aschebahn BF Haselbach mit 900er Spur (Verbindungsbahn) Stw. 6 - 12

3.10. Stellwerk 7:
Stw. 7 - 9   angrenzende zweigleisige Strecke
Stw. 7 - 23   angrenzende eingleisige freie Strecke
Stw. 7 - 1   angrenzende zweigleisige freie Strecke
Stw. 7 - TVW   angrenzende eingleisige freie Strecke

Abstell- und Rangiergleise:
Gleis 11 und 12 für Kohlewagen und Loks

Besonderheiten:
Die Schublok (Bremslok) für Kohlezüge nach TVW Rositz ist in den Abstellgleisen stationiert.
Auf der Strecke von Stw. 7 nach Stw. 23 besteht folgende Regellichtraumbegrenzung:
Pflichtendorfer Straßenbrücke (Höchstgeschwindigkeit 10 km/h)

3.11. Stellwerk 9:
Stw. 9 - 7   angrenzende zweigleisige freie Strecke
Stw. 9 - Bunker Rositz   eingleisige Zufahrt (Neigung 1:28)
Stw. 9 - Bunker Zechau   eingleisige Zufahrt mit Rückstoß

Besonderheiten:
Bevor die Zufahrt in den Bunker Rositz erfolgt, muß der ALK-Bunker durchfahren werden. Die Zustimmung zur Fahrt ab R 5 wird mittels Schlüsselsperre durch den Bunkerwärter erteilt, wenn dieser die Schutzweiche W 5 in +-Stellung umgestellt hat. Nach Bedarf wird in den ALK-Bunker Kohle abgekippt.
Das unbesetzte Stw. 10 in Zechau wird durch das Stw. 9 bedient. Das Gleis 5 ist als Rückstoßgleis ausgelegt (max. 7-Wagen-Züge).
Bunker Rositz: ohne Fahrleitung
Bunker Zechau: Grabenbunker mit Oberfahrleitung

3.12. Stellwerk 12:
Stw. 12 - 1   angrenzende eingleisige freie Strecke
Stw. 12 - 2   angrenzende eingleisige freie Strecke

Abstell- und Rangiergleise:
Gleise 2 und 3 Holzplatzwechsel (mit Signalen in beiden Richtungen ausgelegt)
Gleise 6, 7, 8, 20 und 20a Reparaturgleise
Gleise 21, 22, 23, 24, 25 und 26 Werkstattgleise
Gleis 27 Magazingleis
Gleis 28, 29 und 29a Diesellokschuppen
Gleise 10, 11, 12 und 13 Abstellgleis
Gleis 14 Zufahrtsgleis nach Stw. 2
Gleise 30, 31 und 32 Abstellgleise Holzplatz
Gleis 33 von und nach Stw. 1

Die Abstell- und Rangiergleise sind mit handbedienten Rangierweichen ausgrüstet (Gleise 19 bis 32).
Die Wagenkontrollstation (Reparaturgleise 6, 7 und 8) und E-Lokschuppen Gleis 20 und 20a dienen der Instandhaltung des Lok- und Wagenparks.

Besonderheiten:
Im Bereich Tagesanlagen befinden sich:
Laugebecken
Hydranten
Werkstätten
Magazin
Kohlebunker für Heizhaus
Hilfsfahrbetrieb

3.13. Stellwerk 3: (Staschwitz)
Stw. 3 - 11   angrenzende zweimal eingleisige freie Strecke
(für Gegenrichtungsverkehr ausgelegt)
Stw. 3 - 11   angrenzende freie Strecke (IKW-Zufahrt)

Abstellgleise:
Gleis 7 und 8

Besonderheiten:
Gleis 1 Abfüllstelle für Lauge

3.14. Stellwerk 11:
Stw. 11 - 3 angrenzende zweimal eingleisige freie Strecke
Stw. 11 - 23 angrenzende eingleisige freie Strecke mit Gleiswechsel im ehem. Bereich Wp. 10
und Gleiswechsel im ehem. Bereich Stw. 22

Besonderheiten:
Bunker Phönix (alt und neu) mit durchgehenden Seitenfahrdraht
Ausputzbühne für Kohlezüge im neuen Bunker
Bunkerräumgerät abgestellt im Gleis 7 (Stumpfgleis)
Bunker IKW mit Oberfahrleitung (Grabenbunker)

3.15. Stellwerk 23:
Stw. 23 - 11 angrenzende eingleisige freie Strecke
Stw. 23 - 7 angrenzende eingleisige freie Strecke (mit Blocksignal)

Rangier- und Abstellgleise:
Gleise 11 und 12 Gleiswechsel
Gleis 15 Rückstoßgleis (angrenzend an die Wechselgleise 11 und 12)
Gleis 13 Stumpfgleis (Wasserwagen abgestellt)
Gleis 8 Werkstattgleis mit Schuppen für Rottenkraftwagen und Zufahrt zum Brikettbunker

Besonderheiten:
Regellichtraumbegrenzung besteht an der Meuselwitzer Straßenbrücke (Neigung 1:38) - Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
Der Bunker Z III ist mit Seitenfahrleitung ausgerüstet.



Schlußbestimmungen

Die Kenntnisnahme vorliegender ÖBF bedeutet Streckenkenntnisnahme aller Betriebsstellen und der dazwischen liegenden freien Strecken.
Alle anderen von der FBV vorgeschriebenen Fälle, die in den ÖBF abweichend bestimmt werden können, sind für die Werktätigen des Fahrbetriebes nicht zutreffend.
Diese ÖBF vom 19.10.1971 tritt mit Wirkung vom 1.1.1972 in Kraft und ist dem entsprechenden Personenkreis zur Kenntnisnahme zu geben. Die Kenntnisnahme ist aktenkundig nachzuweisen. Mit Inkraftsetzen dieser ÖBF werden die ÖBF für Lokführer des BKW Regis vom 1.10.1964, die Ergänzung 6/68 zu den ÖBF "Einsatz von Gleisrückmaschinen oder sonstigen Fahrzeugen in rückbaren Gleisen", die Ergänzung 1/69 zu den ÖBF "Strossenfahrweise bei Betrieb mit Federdruckweiche" sowie die ÖBF Nr. 1/70 "Personenzugverkehr und Arbeitszüge" außer Kraft gesetzt.

gez. Liebermann
Leiter der HA Werkbahn