link rel="stylesheet" type="text/css" href="formate.css"
1.1. FBV § 1 (1)
Die Grenze der Grubenanschlussbahn BF Regis West liegt nach gemeinsamer Vereinbarung des Bevollmächtigen für Bahnaufsicht Halle und der Bergbehörde Borna in Höhe des Einfahrtsignals Bahnhof Stw. 10 der Werkbahn aus Richtung Anschlussbahn. Zur Werkbahn gehören somit alle normal- und gemischtspurigen Anlagen im Bereich des Stw. 10. Im Bereich IKK-ZW-Zufahrt liegt die Grenze der Anschlussbahn gegen die Grubenbahn am Grenzzeichen der Weiche A 83. Auf die Werkbahn dürfen Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und Anschlussbahnfahrzeuge zum Zwecke der Versorgung des Tagebaues mit eingehenden Stoffen übergehen (s. Dienstordnung Anschlussbahn und BOA).
1.2. FBV § 3 (2)
Die Reglung des Betriebsablaufes auf zeitweilig unbesetzten bzw. fernbedienten und automatischen Betriebsstellen gilt im Tgb. Schleenhain für Stw. 6 7.
Das Stw. 7 kann automatisch und ortsbedient gefahren werden. Bei Automatikbetrieb ist Stw. 6 Befehlsstellwerk und kann durch Tastenwahl die Fahrprogramme vorbestimmen. Dazu bedarf es der Mitwirkung der Bunkerkipper Deutzen. Bei Störungen (Gleissperrungen, Fahrleitungsstörungen und ähnlichem) muß Ortsbetrieb gefahren werden.
Triebfahrzeugführer haben im Störungsfall den Fahrbetriebsschichtleiter bzw. Stw. 6 über UKW und Außentelefon am Stw. 7 zu verständigen.
1.3. FBV § 7 (1) Regelung der Fahrten auf Strossen und Bunkern
1.3.1. Alle Strossengleise werden in der Regel mit einer Zugeinheit und im Blockabstand befahren. Abweichend davon wird folgendes bestimmt:
Müssen Rückmaschinen, Transportfahrten oder Sandzüge in ein Strossengleis eingelassen werden, in dem nachfolgend der Produktionsfahrbetrieb wieder aufgenommen wird, ist wie folgt zu verfahren:
Die o.g. Einheiten werden vom Stw. eingelassen. Nach erfolgter Rückmeldung über OB-Fernsprecher oder UKW-Funk des Gerätes (durch Baggerführer, Ortsaufsichtsführenden oder E-Lokfahrer) wird der Produktionsfahrbetrieb ohne Einschränkung aufgenommen. (Die Transporteinheit muß sich unter Deckung einer Sh 2-Scheibe befinden. Für diesen Bereich ist der Ortsaufsichtsführende verantwortlich).
Bei Rückmaschinen ist außerdem der Einrückbereich durch Sh 2-Scheibe in Richtung Zugbetrieb abzusichern.
Die Ausfahrt der Transporteinheit darf nur mit Zustimmung des Stellwerkers im Blockabstand erfolgen.
1.3.2. Die Fahrweise der Kohlezüge auf die Bunker der BF Regis, Deutzen und Haselbach wird wie folgt geregelt:
Jeder einfahrende Kohlezug hat die Geschwindigkeit vor Einfahrt in den Bunker auf 5 km/h zu ermäßigen. Danach ist an der vor dem Bunker aufgestellten Halttafel So 8 mit Pufferbohle des Triebfahrzeuges anzuhalten und nach Rangiersignal des 1. Bunkerkippers aus dem Stand anzufahren.
Die Bunker der BF Regis und Haselbach haben keinen ausreichenden Bunkerauszug hinter dem Gleisabschluß. Außerdem sind auf dem Bunker Regis in den Gleisen 3 und 4 am Gleisende Kohlezerkleinerungsgeräte mit eigenem Antrieb ständig stationiert.
Es wird also immer ins besetzte Gleis eingefahren.
Da alle Fahrten in die Bunkergleise Rangierfahrten sind, wird das besetzte Gleis nicht durch Frühhalteanzeiger angezeigt.
1.4. FBV § 7 (8) Gestörte Verständigung
Zugfahrten auf Erlaubnisschein bei gestörter Verständigung entfallen. Eine besondere Fahrweise wird durch einen Verantwortlichen des Fahrbetriebes geregelt.
1.5. FBV § 12 (1)
Im Tagebau Schleenhain wird in der Regel rechts gefahren.
1.6. FBV §13 (8)
Die Bedienung von Handweichen der Ausweichanschlussstellen ist in der ÖBF bzw. im Anordnungsbuch des jeweiligen Stellwerkes festgelegt.
Die Ein- und Ausfahrten sind wie folgt durchzuführen:
1.6.1. Einfahrt
Triebfahrzeugführer oder Rangierleiter erhält den Schlüssel zur Handweiche.
Nach dem Schließ- und Stellvorgang und grenzzeichenfreier Einfahrt in die Ausweichanschlussstelle ist die Weiche in die Grundstellung zurückzustellen und zu verschließen.
Danach ist dem zuständigen Stellwerkswärter die grenzzeichenfreie Einfahrt und das Verschließen der Weiche zu melden. Der Schlüssel verbleibt auf dem Triebfahrzeug. Der Zugfahrbetrieb kann danach ohne Einschränkung wieder aufgenommen werden.
1.6.2. Ausfahrt
Die Ausfahrt aus den Ausweichanschlussstellen ist durch Ra 11 Wartezeichen und Fernsprecher gesichert.
Triebfahrzeugführer bzw. Rangierleiter melden die beabsichtigte Ausfahrt beim zuständigen Stellwerkswärter an.
Nach erfolgter Zustimmung erfolgen die Schließ- und Stellarbeiten.
Nach Ausfahrt ist die Weiche in Grundstellung zu verschließen und der Schlüssel auf dem Stellwerk abzugeben.
1.6.3. Sollen mehrere Triebfahrzeuge die Ausweichanschlussstelle befahren, so hat eine zweifelsfreie Absprache zwischen allen Beteiligten zu erfolgen.
Alle Fahrten in diesem Bereich sind Rangierfahrten.
1.6.4. Befindet sich die Handweiche näher als 100 m vom Stellwerk entfernt, ist der Schlüssel sofort auf dem Stw. wieder zu hinterlegen.
1.7. FBV § 14 (1)
Besondere Weisungen für Züge dürfen im BKK Regis nur mündlich oder fernmündlich gegeben werden.
1.8. FBV § 19 (7)
Der Auftrag, das falsche Gleis zu befahren, wird dem Zug mündlich oder fernmündlich erteilt.
Die Fahrt auf dem falschen Gleis wird in der Regel bis in Höhe des Standortes des Einfahrsignals des Regelgleises durchgeführt. Abweichend davon wird im Bereich Stw. 3 31 die Falschfahrt für Vollzüge durch So 8 Halttafel mit Zusatzschild angezeigt.
Der Auftrag zur Einfahrt vom falschen Gleis wird durch Handersatzsignal Zs 1a, mündlich oder fernmündlich erteilt. In Stellwerken mit Haupt- bzw. Rangiersignalen am falschen Gleis wird signalabhängig eingefahren.
in Stellwerksbereichen | 20 km/h |
Einfahrt in Werkstätten | 5 km/h |
Rangierfahrten in Werkstattbahnhöfen und Rangierbahnhöfen | 10 km/h |
Rückmaschinen in Weichenbereichen | 10 km/h |
Neigungen mehr als 1:70 | höchstens 25 km/h |
Stw. 2 1 | Neigung 1:44 |
Stw. 4 Strosse 269 | Neigung 1:44 im vorderen Drittel |
Stw. 6 23 | Neigung 1:70 |
Stw. 31 35 | Neigung 1:50 |
1.11. FBV § 30 (2a)
In Baggerstrossen, auf Bunkern, Kippen und in Rangierbahnhöfen ist außer dem Stellen des Signals auf Fahrt (Zustimmung des Wärters) der Abfahrauftrag des zuständigen Werktätigen (Baggerführer, Belader, Oberkipper, Rangierleiter) erforderlich.
1.12. FBV § 32 (4)
Abweichend von der FBV wird bestimmt:
Bei Zugtrennung ist der Zug gegen Abrollen zu sichern. Das Triebfahrzeug darf nicht bis zum nächsten Hauptsignal vorfahren. Der Aufsichtsführende ist zu verständigen (UKW-Funk).
Im Oberabraum | 17 Wagenzüge | 170 m (ohne Lok) | geschoben und gezogen |
im Mittelabraum | 17 Wagenzüge | 170 m (ohne Lok) | geschoben und gezogen |
Kohlezüge | 17 Wagenzüge | 100 m (ohne Lok) | geschoben und gezogen |
1.14. FBV § 48 (3) Bremswagen im Zug
Für die Züge des Leistungsfahrbetriebes wird die erforderliche Zahl an Bremswagen wie folgt festgelegt:
Abraumzüge mit 17 Wagen mindestens 12 Bremswagen
Abraumzüge mit 15 Wagen mindestens 10 Bremswagen
Kohlezüge mit 7 Wagen mindestens 5 Bremswagen
Bei Abweichungen von der Regelzuglänge sind mindestens 60% der eingestellten Wagen als Bremswagen angestellt zu fahren. Der Bremsweg gemäß Anlage 9 der FBV wird einheitlich für das BKK Regis auf 200 m festgelegt. Die maßgebende Neigung im Tgb. Schleenhain ist die Schiefebene Stw. 1 2, Neigung 1:44.
1.15. FBV § 49 (3b)
Rottenkraftwagen und Fahrzeuge des Gleisbaumaschinenzuges verkehren als Zugfahrten.
1.16. SOBr § 32 (3)
Die Begrenzung einer Langsamfahrstelle durch Signal Lf 4 ist das nächstfolgende Hauptsignal.
1.17. SOBr § 92 (5)
Bei Ausfall des Signals So 16 Überwachungssignal der Blinklichtanlage dürfen gezogene Züge mit 5 km/h und Signal Zp 1 den Wegübergang befahren.
Geschobene Züge haben vor dem Wegübergang zu halten.
Die Weiterfahrt ist nur nach Sicherung des Wegüberganges gestattet.
2.1. Strossenfahrweise bei Betrieb mit Federdruckweiche
2.1.1. Federweichen befinden sich z.Z. im Tagebau Schleenhain noch am Bagger 1410 und am Absetzer 1067.
2.1.2. Die Fahrweise (Federweiche) wird für Bagger 1410 am Stw. 2 durch Stecktafel angezeigt.
2.1.3. Die Federweiche werden durch Schlüsselsignale gesichert. Fahrten über Federweichen werden als Rangierfahrten auf Ra 12, unter Mitnahme des Schlüssels, durch den Triebfahrzeugführer durchgeführt.
Bei Spannungsausfall wird mit Schlüsselübergabe gefahren, die Weisung dazu erteilt der zuständige Stellwerkswärter.
2.1.4. Alle Schlüsselsignale stehen links vom Gleis ohne Schachbrettafel. (Bedingt durch Seitenfahrleitung bzw. Kippmulde.)
2.1.5. Die Federweichen sind stets mit der Zugeinheit freizufahren. Dies wird durch So 8 angezeigt. Es ist verboten, beim Halten auf der aufgefahrenen Federweiche zurückzufahren (Entgleisungsgefahr!).
2.1.6. Im Federweichenbetrieb ist der Baggerführer bzw. Oberkipper in das Zugmeldeverfahren einbezogen. Zugmeldegespräche sind direkt ohne Einschaltung einer 3. Person zwischen Baggerführer bzw. Oberkipper und zuständigem Stellwerkswärter zu führen.
2.1.7. In- und Außerbetriebnahme der Schlüsselsignale (Umstellung auf Rundverkehr oder Strossenfahrweise) wird beim Fahrbetriebsschichtleiter angefordert.
Dieser ergreift alle Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Betriebsführung.
2.1.8. Am Bagger 1410 ist die Fahrleitung vor der Federweiche im Gleis 2 auf etwa 50 m unterbrochen, so dass die Leerzüge diesen Bereich mit abgezogenen Seitenstromabnehmer befahren müssen.
2.1.9. Durch Signal So 6 Kreuztafel wird dem Lokführer eine Zuglänge vorher der Standort des Schlüsselsignals angezeigt.
2.1.10. Das Fahren mit Schlüsselschaltung ist ab sofort auch für alle Transporte und Rückmaschinen zwingend vorgeschrieben.
2.2. Zugfunkanwendung im BKK Regis
2.2.1. Alle E-Loks sind mit dem Funksprechgerät UFS 601 ausgerüstet.
Der Funksprechverkehr ist entsprechend der Bedienungsanleitung und Kanalaufteilung durchzuführen.
2.2.2. Die Erteilung fahrbetrieblicher Aufträge an Lokführer darf nur auf der freien Strecke und auf Strossen unter Beachtung der automatischen Blockstrecken ausschließlich vom zuständigen Fahrbetriebsschichtleiter oder Oberlokführer erfolgen.
2.2.3. Der Klappenschläger erteilt Rangieraufträge beim Beladevorgang.
2.2.4. Der Zugfunk darf für Mitteilungen von und zum Fahrbetriebsdispatcher, von und zur Fahrbetriebsschichtleitung und von Lokführer zu Lokführer genutzt werden.
2.2.5. Zur Durchgabe dringender Mitteilungen darf die Funkanlage auf den E-Loks nach Herstellen der Sprechverbindung durch den E-Lokführer zur Weitervermittlung für Aufsichtspersonen des BKK Regis benutzt werden.
2.2.6. Bei Gefahr sind alle Haltrufe sofort zu befolgen.
2.3. Belaugung von Zügen
2.3.1. Die Notwendigkeit der Belaugung wird vom Dispatcher dem jeweiligen Stellwerker mitgeteilt. Dieser stellt die Funktionsbereitschaft der jeweiligen Laugestation durch Zustimmungstaste her. Dabei wird den Lokpersonalen in ausreichender Entfernung vor jeder Laugestation durch L die Belaugungspflicht angezeigt. Die Anlagen arbeiten halbautomatisch mit Handschalter (Hebelschalter) für Ein- und Ausschaltung. Zum Einschalten ist anzuhalten. Nach dem Einschalten ist die Belaugungsstrecke mit 5 km/h zu durchfahren. Am Ausschalter ist zum Ausschalten anzuhalten. Die Weiterfahrt darf erst etwa 10 sec. nach dem Abschalten erfolgen (Nachtropfgefahr, Überschläge auf Stromabnehmer).
2.3.2. Störungen an der Laugestation sind sofort dem Fahrbetriebsschichtleiter zu melden. Wird bei einer Zugfahrt festgestellt, daß die Laugedüsen ohne Notwendigkeit spritzen, ist die Zugeinheit sofort zum Halten zu bringen und über Stellwerker bzw. Notausschaltung die betreffende Station stillzusetzen.
Im Bereich Leerbahn Stw. 31 3 Tgb. Schleenhain ist die Laugestation mit doppelten Düsenstöcken zur Verkürzung der Belaugungszeit ausgerüstet, ebenso alle Stationen Tgb. Haselbach.
2.4. Schalthandlungen im Fahrleitungsnetz
2.4.1. Bei notwendigen Abschaltungen der Fahrleitung (z.B. Stromabnehmerabriß) wird entsprechend ASAO 122 § 97 (3) verfahren.
Voraussetzung hierfür ist die zweifelsfreie Kenntnis der einseitigen Einspeisung des betreffenden Fahrleitungsabschnittes.
2.4.2. In und an Triebfahrzeugen mit elektrischem bzw. dieselelektrischem Antrieb dürfen Schaltschränke und Schutzverkleidungen von Sicherungen, Lampen, Schaltern und Fahrschaltern usw. erst geöffnet und entfernt werden, wenn der Hauptautomat ausgeschaltet ist und alle Stromabnehmer abgezogen, eingeklinkt und festgebunden sind. Bei Triebfahrzeugen mit druckluftbetätigten Stromabnehmern sind die Sicherungsmaßnahmen analog durchzuführen.
2.5. Zentrale Sandstation Stw. 10
2.5.1. Am Stw. 10 befindet sich im Bereich des Schrottplatzes Regis am Gleis 7 die zentrale Sandstation.
2.5.2. Die Zulieferung des Trockensandes für E-Loks erfolgt mittels Reichsbahnwagen durch Bedienfahrt der Anschlussbahn im Gleis 8a.
Die Abfuhr des Trockensandes zu den Sandentnahmestellen in beiden Tagebauen wird über Gleis 7 nach Beladung durchgeführt.
2.6. Rohkohleverladestelle Stw. 23
Im Bereich des Stw. 23 befindet sich am Gleis 13 eine Rohkohleverladungsstelle für Winterbetrieb.
Die Zufuhr der Rohkohle erfolgt durch den Hilfsfahrbetrieb mit Kurzzügen (25-cbm-Wagen). Diese Wagen werden in eine Kippmulde abgekippt.
Die Abfuhr erfolgt mittels Straßenfahrzeugen.
2.7. Fahrweise mit Tonzügen
2.7.1. Tonzüge nach Tonwerk Lobstädt
Entsprechend Vertrag wird in bestimmten Abständen Ton mit 15-Wagen-Zügen nach dem Tonwerk Lobstädt (Kohleverbindungsbahn Stw. 28 4 BKK Borna) zugefahren. Es werden zwei Kippen befahren, dabei wird Tonkippe I im Regelkippsinn des Tgb. Schleenhain mit geschobenen Zügen und Tonkippe II mit entgegengesetzten Kippsinn des Tgb. Schleenhain gezogen befahren. Alle Tonzüge nach Lobstädt dürfen nur mit 13 gefüllten Wagen verkehren (Steigungsverhältnis).
Dabei sind stets die Schlußwagen des Tonzuges freizulassen.
2.7.2. Tonzüge nach Tonwerk Haselbach
Tonzüge aus dem Tgb. Schleenhain können als 15- und 17-Wagen-Züge nach dem Tonwerk Haselbach verkehren. Die Züge fahren im Regelkippsinn des Tgb. Schleenhain über Stw. 10 12 nach Stw. 6 des Tgb. Haselbach und von dort über Rückstoß in das Tonwerk.
Das Fahren mit 17-Wagen-Zügen in den Bereich Stw. 6 Tgb. Haselbach bildet die einzige Ausnahme in Richtung Tgb. Haselbach, da im Regelfall nur 15-Wagen-Züge (Maximalzuglänge 150 m) den Tgb. Haselbach befahren dürfen.
2.7.3. Tonzüge nach Ziegelei Neukirchen
Entsprechend Vertrag wird Ton vom Tgb. Schleenhain mit 10-Wagen-Zügen nach dem Ziegelwerk Neukirchen gefahren. Die Züge fahren über die Kohleverbindungsbahn Borna Ost bis Stw. 5 des Tagebaues Borna Ost. Dort zweigen diese Züge auf die Tonkippe mit 100 m Maximallänge ab. Die Tonkippe darf nur geschoben und mit entgegengesetztem Kippsinn des Tgb. Schleenhain befahren werden.
2.8. Rettungswesen
Die Alarmierung erfolgt gemäß Alarm- und Meldeordnung Telefon 115.
Alle Triebfahrzeuge und Stellwerke sind mit Sanitätskästen für die Erste Hilfe ausgerüstet.
Krankenwagen befinden sich auf Stw. 1, 2, 3, 4, 6, 10, 23, 26 und beim Fahrbetriebsschichtleiter.
2.9. Feuerlöschwesen
Der Feuerlöschzug mit E-Lok ist im Werkstattbahnhof Stw. 3 mit FL-Wagen Nr. 1und Gerätewagen stationiert, die Schlüssel und das Einsatzbuch befinden sich auf Stw. 3. Weitere Feierlöschwagen ohne Lok sind stationiert:
Werkstattbahnhof Stw. 3
Stellwerk 4 Stumpfgleis 13a
Stellwerk 1 Stumpfgleis Kohlevollbahn
2.10. Hilfsfahrbetrieb
2.10.1. Der Hilfsfahrbetrieb Schleenhain ist als Rangierbahnhof am Stw. 1 stationiert. Grenze des Rangierbahnhofes sind die elektrische Weichen 1 und 3 sowie die Signale V, T und U des Stw. 1.
2.10.2. Ausfahrende Fahrzeuge sind beim Stellwerker des Stw. 1 fernmündlich anzumelden, außer der Zugnummer ist das genaue Fahrziel anzugeben.
2.11. Werkstattbahnhof Schleenhain
2.11.1. Die Zufahrt zu den Gleisen des Werkstattbahnhofes erfolgt über Gleis 1 des Stw. 31. Der Werkstattbahnhof ist Rangierbahnhof.
2.11.2. Grenze des Rangierbahnhofes sind die Signale R 31 und R 32 am Werkstatt- bzw. Sauerstoffgleis sowie die Weiche 1. Signal R 31 ist Gruppenausfahrsignal für das Werkstatt- und Magazingleis.
2.11.3. Die Einfahrt wird als Rangierfahrt durchgeführt. Für geschobene Einheiten ist stets die Zustimmung eines Rangierleiters für die Einfahrt notwendig. Gezogene Zugeinheiten fahren als Rangierfahrt auf Sicht ein.
2.11.4. Vom Stw. 31 besteht nur die Möglichkeit, signalabhängig in das Sauerstoff-, Magazin- und Werkstattgleis einzufahren. Alle Fahrten in andere Gleise werden entsprechend der Zuggattung und der betrieblichen Notwendigkeit als begleitete bzw. unbegleitete Rangierfahrten durchgeführt.
2.11.5. Die Einfahrten in die Hallen der Werkstätten und in die Reparaturgleise der Wagenkontrolle sind durch Gleissperren bzw. Weichenhandschlösser gesichert. Die Schlüssel werden beim jeweiligen Ortsaufsichtsführenden aufbewahrt. Diese sind für die Sicherung der Werktätigen verantwortlich.
2.11.6. Alle ausfahrenden Fahrzeuge haben sich beim Stellwerker des Stw. 31 zur Ausfahrt anzumelden.
2.11.7. Bei Nebel und unsichtigen Wetter sind alle Ein- und Ausfahrten nur unter Leitung eines Rangierleiters gestattet. Geschoben ausfahrende Einheiten sind stets als begleitete Rangierfahrt auszufahren.
2.12. Pflugkippe Tagebau IV
Im Restloch des Tgb. IV befindet sich eine Pflugkippe, die zum Abkippen von Teerrückständen und Überfallboden genutzt wird. Die Einfahrt erfolgt signalabhängig. Der Pflugrücker befindet sich bei der Einfahrt von Zügen am Gleisende der Pflugkippe, für die Sicherung der Kippstelle ist der Oberkipper verantwortlich.
2.13. Ausputzen von Zügen
2.13.1. Im Tgb. Schleenhain werden drei Ausputzstellen betrieben.
2.13.2. Im Bereich Stw. 2 befindet sich eine Ausputzstelle für alle Zugeinheiten. Es wird mittels Scharraupe ausgeputzt. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt signalabhängig als Rangierfahrt in Gleis 29 (Kohleleerbahn).
2.13.3. Im Bereich Stw. 31 befindet sich eine Ausputzstelle am Gleisende Strosse Absetzer 1067 mit schienengebundenen Ausputzgerät. Dieses Gerät steht auf dem Absetzergleisrost. Die Ein- und Ausfahrt von Ausputzzügen erfolgt in Absprache zwischen Oberkipper und Stellwerker. In diesem Sonderfall ist es gestattet, bis zum Wegfall des Federweichenbetriebes mit Schlüsselübergabe beim Oberkipper zu fahren. Der zum Ausputzen bestimmte Zug übergibt den Schlüssel des Schlüsselsignals dem Oberkipper, nach Freifahren des Kippenbereiches erfolgt die Rückmeldung an Stw. 31 und Stw. 31 erteilt fernmündlich Auftrag zur Abfahrt des am Schlüsselsignal stehenden Vollzuges.
2.13.4. Im Bereich Stw. 23 befindet sich am Mutterbodengleis (Absetzer 1016) eine Ausputzstelle. Diese wird bei Bedarf mit Personal und Scharraupe besetzt. Die Fahrtenregelung erfolgt mit Absprache Stw. 23.
Stw. 1 2 | 1:44 |
Stw. 31 35 | 1:50 |
Stw. 2 4 | 1:68 |
Stw. 6 23 | 1:68 |
Stw. 4 Strosse 269 | 1:44 |
2.15. Bremstafeln Anhängelasten (s. Anlage 3)
Stw. 1 - 6 | viergleisige Strecke (2mal zweigleisig) |
Stw. 1 - 2 | zweigleisige freie Strecke mit autom. Streckenblock |
Stw. 1 - 31 | zweigleisge freie Strecke |
Stw. 1 - 6 | Dreieck, eingleisige Strecke |
Stw. 2 - 1 | zweigleisige freie Strecke mit autom. Streckenblock |
Stw. 2 - 35 | zweigleisige freie Strecke |
Stw. 2 - 4 | zweigleisige freie Strecke, Gleis 28 und Gleis 29 mit automat. Grubenblock |
Stw. 2 - 4 | zweigleisige freie Strecke, Gleis 25 |
Stw. 2 - Baggerstrosse 1410 | Strossengleis 2 und 3 freie Strecke mit möglichen Federweichenbetrieb |
Signal Ks | Leerbahn Stw. | 35 - 2 | |
Signal S | Leerbahn Stw. | 2 - 4 | , Gleis 29 |
Gleis | 1 | 50 m | (Stumpfgleis zum Abstellen der Schiebelok) |
Gleis | 9 | 40 m | (Stumpfgleis zum Abstellen der Schiebelok) |
Gleis | 11 | 50 m | (Stumpfgleis für Entwässerung) |
Gleis | 32 | 100 m | (Neigung 1: 70 - ASAO 122 § 55 beachten!) |
Gleis | 7 | nur für 150 m Züge zugelassen |
Stw. 3 - 31 | zweigleisige freie Strecke |
Stw. 3 - 8 | Bagger 147 zwei eingleisige Strecken Gleis 1 und 2 Gleiswechselbetrieb |
Stw. 3 - 8 | Bagger 129 zwei eingleisige Strecken Gleis 3 und 4 Gleiswechselbetrieb |
Stw. 3 - Bagger 629 | Gleis 5a und 6a als Strossengleise |
Stw. 4 - 2 | zweigleisige freie Strecke Gleis 28 und 29 mit automatischen Streckenblock |
Stw. 4 - 2 | eingleisige freie Strecke Gleis 25 |
Stw. 4 - Bagger 1430 | Gleis 7a und 8a (Strossengleise) als freie Strecke |
Stw. 4 - Bagger 318 | Gleis 10a (Strossengleis) als freie Strecke |
Stw. 4 - Bagger 128 | Gleis 11a und 12a (Strossengleise) als freie Strecke |
Stw. 4 - Bagger 269 | Gleis 17 und 18 (Strossengleise) als freie Strecke |
Stw. 4 - Absetzer 1021 | Gleis 35 (Strossengleis) als freie Strecke |
Gleis | 1 | (Kanalgleis) nur für gezogene Einheiten |
Gleis | 2 | für Maximalzuglänge |
Gleis | 13a | 80 m für Feuerlöschwagen |
Gleis | 15 | für Maximalzuglänge mit Verständigung (Laugeabfüllgleis) |
Stw. 2 - 4 | Gleis 25, 28 und 29 | 1:68 |
Stw. 4 - Bagger 269 | Gleis 17 und 18 | 1:44 |
Stw. 4 - Bagger 128 | Gleis 11 und 12 | 1:80 |
Stw. 6 - 1 | viergleisige Strecke (2mal zweigleisig) |
Stw. 6 - 10 | zweigleisige freie Strecke |
Stw. 6 - 23 | zweigleisige Strecke |
Stw. 6 - 1 | (Dreieck) eingleisige Strecke |
Stw. 6 - 7 | eingleisige Strecke, bei Ortsbedienung freie Strecke |
Stw. 6 - 28 | BKK Borna, eingleisige freie Strecke |
Stw. 8 - 3 Bagger 147 | zwei eingleisige Strecken Gleis 1 und 2 Gleiswechselbetrieb |
Stw. 8 - 3 Bagger 129 | zwei eingleisige Strecken Gleis 3 und 4 Gleiswechselbetrieb |
Stw. 8 - Bagger 147 | Gleis 1a und 2a als Strossengleise |
Stw. 8 - Bagger 129 | Gleis 3a und 4a als Strossengleise |
Stw. 10 - 6 | zweigleisige freie Strecken |
Stw. 10 - 12 | eingleisige freie Strecke |
Stw. 10 - IKK-ZW-Zufahrt | eingleisige Strecke |
Stw. 10 bedient  | den Holz- und Schotterplatz Regis (s. Anlage). |
Stw. 10 bedient  | die Brikettverladung Rositz (900 mm), |
eine Laugeabfüllstation (900 mm und 1435 mm), | |
Kühlturmgleis, | |
Magazingleis, | |
Kopframpe, Enteisenung und Kranbahn. |
Stw. 12 - 10 | eingleisige freie Strecke |
Stw. 12 - 6 Tgb. Haselbach | eingleisige freie Strecke |
Stw. 12 - 10 | Umladeplatz Haselbach |
Stw. 12 - 6 | Tgb. Haselbach - GBMZ |
Stw. 23 - 6 | zweigleisige Strecke |
Stw. 23 - 26 | zweigleisige Strecke |
Stw. 23 - 27 des BKK Borna | eingleisige freie Strecke |
Stw. 23 - Strossengleis Mubo 1016 (Gleis 5) | freie Strecke |
Stw. 23 - Strossengleis Mubo + 156 (Gleis 10) | freie Strecke |
Stw. 26 - 23 | zweigleisig |
Stw. 26 - Abs. 1001 | Strossengleis als freie Strecke |
Stw. 31 - 1 | zweigleisige freie Strecke |
Stw. 31 - 3 | zweigleisige Strecke |
Stw. 31 - 35 | eingleisige freie Strecke |
Stw. 31 - Abs. 1067 | Strossengleise 11 und 10 mit möglichem Federweichenbetrieb |
Stw. 35 - 2 | zweigleisige freie Strecke |
Stw. 35 - 31 | eingleisige freie Strecke |
Stw. 35 - Abs. 1024 | zweigleisig mit eingleisigem Strossengleis als freie Strecke |
3.15.1. Züge nach Tgb. Borna Ost | 100 m (ohne Lok) |
3.15.2. Züge nach Tgb. Witznitz | 120 m (ohne Lok) |
3.15.3. Züge nach Tgb. Zwenkau über Peresbahn | 100 m (ohne Lok) |
3.15.4. Züge nach Tonwerk Lobstädt | 150 m (ohne Lok) |